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NEWS
FÖRDERUNG
KfW: Neuerungen in Förderprogrammen
Haussanierer können ab 1. April 2009 mit höheren staatlichen Zuschüssen rechnen. Zu diesem Termin strukturiert die KfW-Förderbank die Förderprogramme im Bereich Bauen, Wohnen, Energie sparen neu.
- Die bisherigen Förderprogramme „Ökologisch Bauen“ (Programm-Nr. 144/145), „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ (130/430) und „Wohnraum Modernisieren - ÖKO-PLUS“ (143) werden dann durch die neuen Programme „Energieeffizient Bauen“ - Neubau (153, 154) und „Energieeffizient Sanieren“ - Bestandssanierung (151, 152) ersetzt.
- Mit dem Programm Energieeffizient Bauen wird durch zinsverbilligte Darlehen die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern 55 und 70 gefördert.
- Das neue Programm Energieeffizient Sanieren fasst das Förderangebot zur energetischen Modernisierung bestehender Wohngebäude zusammen.
- Im Rahmen des Programms Wohnraum Modernisieren startet ebenfalls zum 1. April 2009 die neue Programmvariante (155) „Altersgerecht Umbauen“. Gefördert werden investive Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden unabhängig vom Baujahr des Gebäudes. Technische Mindestanforderungen zur Sicherstellung einer hinreichenden Gesamtqualität in Bezug auf die Barrierereduzierung sind einzuhalten. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 50.000 Euro bzw. 75.000,00 Euro je Wohneinheit.
Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Sanierungsprogramm für Ihr Gebäude.
Bundeskabinett verabschiedet EnEV 2009
Das Bundeskabinett hat die Novelle zur EnEV 2009 mit den Maßgaben des Bundesrats vom 6. März 2009 verabschiedet. Die EnEV 2009 trat am 1. September 2009 in Kraft. Weitere Maßnahmen sind im Gesetz zu erneuerbaren Energien EEWärmeG geregelt. Detailierte Informationen zu dem Thema finden Sie auch hier.
Wesentliche Änderungen durch die EnEV 2009 (Auszug)
- Bei der Errichtung neuer Wohn- oder Nichtwohngebäude wird die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenenergiebedarf um etwa 30% gesenkt. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss um etwa 15% besser als nach EnEV 2007 sein.
- Bei größeren Umbaumaßnahmen (umfassende Modernisierung) an Bestandsgebäuden kann der Bauherr zwischen zwei Alternativen wählen. Entweder werden bei größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle (z.B. Dach, Fassade, Fenster) die Anforderungen an diese Bauteile um durchschnittlich 30% verbessert; oder nach der Sanierung muss der Jahres-Primärenenergiebedarf des Gebäudes um 30% verringert und die Gebäudehülle um 15% verbessert worden sein.
- Die Dämmung ungedämmter begehbarer Geschossdecken ist bis Ende 2011 vorzunehmen. Für die Wärmedämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken (alternativ Dachdämmung) steigen die Qualitätsanforderungen von bisher 0,30 W/(m2K) auf 0,24 W/(m2K).
Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Energiegutachten für Ihre Gebäude.


