
ENERGIEEINSPARVERORDNUNG
Seit April 2002 legt die EnergieEinsparVerordnung, kurz "EnEV", die energetischen Anforderungen für Gebäude und für die Anlagentechnik fest. Am 27.06.2007 hat das Bundeskabinett nun den Maßgaben des Bundesrates zur Novellierung der Energieeinsparverordnung zugestimmt und somit die EnEV 2007 beschlossen.
Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Punkte für Bestandsgebäude
- Werden mehr als 20% eines Bauteiles (bei Fenstern und Außenwänden einer Orientierung !) geändert, müssen die U-Werte der betroffenen Bauteile den Anforderungen der EnEV 2007 entsprechen bzw. die Gesamtanforderungen an Neubauten dürfen nicht um mehr als 40% überschritten werden.
- Bei einer Erweiterung bestehender Gebäude um mindestens 50 m2 Nutzfläche (nicht Wohnfläche!) muss der neue Gebäudeteil die Anforderungen an Neubauten einhalten .
- Heizkessel, die vor dem 01.10.78 eingebaut worden sind, müssen bis zum 31.12.08 erneuert werden. Davon ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel.
- Ungedämmte Rohrleitungen für Heizung und Warmwasseraufbereitung sowie ungedämmte Armaturen müssen ebenfalls bis zum 31.12.08 nachträglich gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken, die nicht begehbar, aber zugänglich sind, müssen bis zum 31.12.08 nachträglich gedämmt werden.

